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Nutzung Tennisanlagen unter Covid-19-Pandemie
ab Montag 11. Mai 2020 möglich
Die generelle Nutzung der Tennisanlagen ist ab dem 11.Mai 2020 möglich. Dazu hat der Bayerische Tennisverband (BTV) Hygiene- und Verhaltensregeln aufgestellt.
Dies sind verbindlich von allen Nutzen einzuhalten! Bei Nichtbeachtung gefährtet dies den Betrieb auf der Anlage. Nichtbeachten der Regeln kann für einzelnen Personen oder Teams zum Ausschluss der Nutzung der Tennisplätze durch die Verantwortlichen des TSV Oberpframmern führen.
Nachfolgend die Hygiene - und Verhaltensregeln des BTV als pdf-Datei. Dies sind auch zusätzlich auf der Tennislage ausgehängt.
Hygiene - und Verhaltensregeln für Spieler und Erziehunsgberechtigte
Hygiene - und Verhaltensregeln für Verantwortliche von Tennisanlagen